Satzung
§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr,Verbandsmitgliedschaft
1. Der am 1. Juni 1885 gegründete Verein führt den Namen „Turn- und Sportverein 1885 Friedberg-Fauerbach e.V.“. Er wurde am 17. Mai 1955 unter der Nr. VR 104 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Friedberg i.H. eingetragen. (umgeschrieben am 6. Juli 1967 Nr. VR 235)
2. Der Verein hat seinen Sitz in Friedberg-Fauerbach.
3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
4. Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Hessen e.V. sowie der ihm angeschlossenen Verbände.
§ 2
Zweck des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sportes. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Errichtung und Betrieb von Sportanlagen sowie Vermietung derselben und die Förderung sportlicher Übungen, vor allem für die Jugend verwirklicht.
2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins....... Die TSV-Satzung zum download
Name, Sitz, Geschäftsjahr,Verbandsmitgliedschaft
1. Der am 1. Juni 1885 gegründete Verein führt den Namen „Turn- und Sportverein 1885 Friedberg-Fauerbach e.V.“. Er wurde am 17. Mai 1955 unter der Nr. VR 104 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Friedberg i.H. eingetragen. (umgeschrieben am 6. Juli 1967 Nr. VR 235)
2. Der Verein hat seinen Sitz in Friedberg-Fauerbach.
3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
4. Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Hessen e.V. sowie der ihm angeschlossenen Verbände.
§ 2
Zweck des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sportes. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Errichtung und Betrieb von Sportanlagen sowie Vermietung derselben und die Förderung sportlicher Übungen, vor allem für die Jugend verwirklicht.
2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins....... Die TSV-Satzung zum download